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20.06.2018, 11:44 Uhr
Wiegel und Ruhl (CDU): Gute Lösung bei Straßenbeiträgen im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen – Hohe Einmalzahlungen werden durch Gesetzesänderung vermieden - Kommunale Selbstverwaltung ohne Zwang
VOGELSBERGKREIS. „Der Landtag hat mit breiter Zustimmung bei den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und der Kommunen gefunden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner, die von hohen Beitragsrechnungen belastet werden, haben wir nachgesteuert: Der Landtag verbessert damit die Zahlungsabläufe und entlastet so die Anlieger: Ratenzahlung ist jetzt in jedem Fall möglich, die Raten können auf 20 Jahre gestreckt werden und die Zinsen dafür werden gesenkt, diese erklären der Vogelsberger Wahlkreisabgeordnete im Landtag, Kurt Wiegel und Michael Ruhl, der sich für die CDU um die Wiegel-Nachfolge bewirbt.
Abgeordneter Kurt Wiegel (links) und CDU-Landtagskandidat Michael Ruhl erläutern die Neuregelungen zu den Straßenbeiträgen in Hessen
Der Hessische Landtag habe bereits vor einem Monat zum Thema Straßenbeiträge mit der Mehrheit von CDU, Grünen und FDP die Hessische Gemeindeordnung (HGO) so geändert, dass nach § 93 Absatz 2 angefügt wurde: "Von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach den §§ 11 und 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben (…) ausgenommen.“ Zudem wurde das Kommunalabgabengesetz (KAG) in § 11 so geändert, dass aus „sollen“ die Regelung „können“ (Absatz 1) wird: Dies, so Wiegel und Ruhl, sei die nüchterne Feststellung der erfolgten Gesetzesänderung. Nun könnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen. Und auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung Ihrer Straßensanierung – es gibt keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt mehr, stellt Wiegel klar. Für die Grundstückseigentümer gäbe es nun erhebliche Verbesserungen und Entlastungen, da jetzt ein Recht auf Ratenzahlung und eine Verlängerung der Raten auf 20 Jahre und niedrigere Zinsen geregelt seien. Ratenzahlung sei nun auf Antrag immer möglich, ohne Notwendigkeit eines berechtigten Interesses des Bürgers, die Verlängerung der Ratenzahlung von bislang maximal fünf auf nun bis zu 20 Jahre sowie die Senkung des höchsten Stundungszinses von drei Prozent über dem Basiszins auf maximal ein Prozent über Basiszins, fasst Michael Ruhl zusammen. Der Diplom-Wirtschaftsingenieur berechnet, dass aktuell ein maximaler Stundungszins von 0,12% (Basiszins aktuell bei -0,88%) entstehen würde. Dadurch, dass nun alle Bürger das Recht zur Stundung haben, die Stundungszeit verlängert und der Zins gesenkt wurde, werden hohe Einmalzahlungen vermieden. Weiter seien verschiedene Übergangsregelungen festgelegt worden. Zusätzlich gibt es jetzt Förderungen für Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen. Die Umstellung wird pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet für die Kommunen gefördert, erläutert Wiegel. Dazu wurde das neue „Gesetz zum pauschalen Ausgleich der Kosten bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen vereinfacht. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung wurde gestrichen. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort, betonen die beiden CDU-Politiker. „Das möchten wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Deswegen sollen die Kommunen ab jetzt selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen“ unterstreichen Wiegel und Ruhl. Auch wiederkehrende Straßenbeiträge sind eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. Das vermeidet hohe Einmalzahlungen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Landtag habe aber auch gezeigt, dass die Umstellung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen, berichtet Wiegel. Deswegen helfe man nach und vereinfache die Umstellung.

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