Kurt Wiegel: Erleichterungen mit EKVO-Fristen beim Abwasser kommen
VOGELSBERGKREIS. Bei der Neufassung der Abwasser- Eigenkontrollverordnung (EKVO) wird es zu Erleichterungen für die Kommunen kommen und bei den „privaten Zuleitungen“ ins öffentliche Netz nicht die vorgesehenen strengen Fristen geben. Dies hat Hessens Umweltministerin Silke Lautenschläger jetzt dem Vogelsberger CDU-Landtagsabgeordneten Kurt Wiegel (Lauterbach) mitgeteilt, der sich seit längerem für moderate Fristen eingesetzt hat.
Die Neufassung der zum Ende letzten Jahres ausgelaufenen Landesvorschrift werde in Kürze in Kraft treten und stelle, so die Ministerin, eine praktikable Lösung dar. „Gerade auch aus Sicht der Kommunen ist durch die Verlängerung der Überprüfungsfristen und Prüfungsintervalle mit einer deutlichen Entzerrung und damit einer bürokratischen und finanziellen Entlastung gegenüber dem status quo zu rechnen“ betont Lautenschläger in ihrem Schreiben an Wiegel.Konkret bedeute dies, dass die erstmalige Überprüfung der „privaten“ Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanalnetz nach den gesetzlichen Bestimmungen (EU, Bund und Land) und den technischen Regeln, die ursprünglich bis Ende 2015 durchgeführt werden sollten, auf das Jahr 2025 erweitert wird. Das Intervall bei den Wiederholungsprüfungen wird von 20 auf 30 Jahre verlängert und Zuleitungskanäle, die nach dem 1.1.1996 neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden, gelten als erstmals überprüft und müssen daher erst in 30 Jahren (bis 2040) erneut überprüft sein. Für Zuleitungskanäle werde auch kein Eigenkontrollbericht vom Eigentümer verlangt. Neben diesen neuen Regelungen bei den „privaten Zuleitungen“ werde es auch bei den öffentlichen Kanälen für die Kommunen und damit letztlich für die Bürgerinnen und Bürger Erleichterungen geben: Die Frist, bis zu der die derzeit laufenden Wiederholungsprüfungen durchgeführt sein müssen, wird von 2015 auf das Jahr 2025 ausgedehnt und das Überprüfungsintervall von 10 auf 15 verlängert, heißt es in dem Ministerschreiben.