Kurt Wiegel: „Erziehende werden durch staatliche Regelungen bei Jugendmedienschutz nicht aus ihrer Verantwortung entlassen“
VOGELSBERGKREIS. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) soll eine starke Hilfestellung für Eltern und Erziehende werden, um Jugendliche vor schädlichen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten von Rundfunk und Telemedien zu schützen, so der CDU-Landtagsabgeordnete Kurt Wiegel, der dem für Medienpolitik zuständigen Hauptausschuss des Landtages angehört.
Eltern und Institutionen würden dadurch jedoch nicht aus ihrer Verantwortung zu einer dem heutigen Angebot angepassten Medienkompetenzerziehung entlassen, betont Wiegel, anlässlich der Einbringung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in den Hessischen Landtag in dieser Woche. „Eltern müssen sich fortwährend für das interessieren, was ihre Kinder im ‚Netz’ vorfinden, hebt der Christdemokrat hervor. Diese Novelle des Staatsvertrages gehe auch auf den Amoklauf von Winnenden und vergleichbare Ereignisse zurück, in dessen Folge die Ministerpräsidenten die Verpflichtung gesehen hätten, den Schutz vor gefährdenden Inhalten insbesondere im Internet zu stärken. Gleichzeitig sei aber die Freiheit des Netzzugangs ein hohes Gut, das jetzt nicht „aktionistisch“ eingeschränkt werden dürfe, daher sehe der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch keine Zensur oder Sperrung von Internetseiten vor. Vielmehr beruhten die Regelungen auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstregulierung der Anbieter, betont Wiegel.