Kurt Wiegel
Starke Stimme. Klarer Kurs.

Landtagsabgeordneter Wiegel: Erleichterter Erwerb des Führerscheins für Feuerwehren und Hilfsorganisationen stärkt ehrenamtliches Engagement und gewährleistet Einsatzfähigkeit“.

VOGELSBERGKREIS. „Der Erwerb des Feuerwehrführerscheins für schwere Fahrzeuge wird erheblich vereinfacht und dadurch günstiger. Die neue Regelung kann so zur Stärkung des Ehrenamtes beitragen und dient der Motivationsförderung. Schließlich ermöglicht die Neuregelung nach einer feuerwehr- oder organisationsinternen Einweisung und Prüfung auch Einsatzfahrzeuge mit bis zu 7,5 t zu fahren“, freut sich CDU-Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel.

„Das heißt konkret: Auf die ursprünglich vorgesehene teure und zusätzliche Ausbildung durch eine externe Fahrschule wird verzichtet“. Die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und die Helferinnen und Helfer der Katastrophen- und Hilfsdienste können die unterschiedlichen Gewichtsklassen im Einsatz fahren. Das einfache und kostengünstige Verfahren sei ein großer Vorteil, um Ehrenamtlichen das Fahren dieser wichtigen Fahrzeuge zu ermöglichen. Die bisherige Regelung erforderte eine zeitaufwendige und kostspielige Fahrschulausbildung, die dem ehrenamtlichen Engagement im Wege stand, betont Wiegel. Zugleich sei dies ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Die neue Regelung nutze so den Ehrenamtlichen und den Menschen in Not. Nach der nun erfolgten Beratung im Bundesrat könne das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft treten, sodass die erforderlichen Grundlagen für die Umsetzung in das hessische Landesrecht vorliegen, betont der Wahlkreisabgeordnete im Landtag.

Für die ehrenamtlichen Helfer bedeute die Möglichkeit, alle Führerscheingattungen zu erwerben, eine große Erleichterung, hebt der Landespolitiker hervor. Andernfalls hätten sie bis zu drei Führerescheine machen müssen, die jeweils Kosten von rund 2500 Euro verursacht hätten. Bislang gab es immerhin schon Ausnahmen für Fahrzeuge von 3,5 t und 4,75 t, jedoch bedeutet das jetzige Gesetz nochmals eine erhebliche Verbesserung, da die meisten großen Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger einen Führerschein für 7,5 t erfordern. So stehen auch künftig genügend Fahrerinnen und Fahrer bereit, den für uns alle wichtigen Dienst zu versehen. Dies ist auch im Hinblick auf den Nachwuchs eine wichtige Maßnahme. Die Neuregelung wird außerdem den Kommunen bei einer kostengünstigen und unbürokratischen Handhabung helfen. „Mit dem Gesetz werden unnötige bürokratische Hürden beseitigt, die sich aus früheren Regelungen zum Erwerb einer Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ergeben haben. Über viele Jahre haben wir gemeinsam mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen für eine solche Regelung gekämpft, wir freuen uns sehr, dass sie nun umgesetzt werden kann“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.

Durch EU-Recht ist es Inhabern des Führerscheins der neuen Klasse B nicht mehr gestattet, Einsatzfahrzeuge von 3,5 - 7,5 Tonnen Gesamtmasse zu fahren. Früher war dies mit dem Führerschein der Klasse 3 noch erlaubt. Hessen hatte bereits vor längerer Zeit den Weg für Ausnahmen zumindest im Bereich bis 4,75 Tonnen Gesamtmasse frei gemacht und die weitergehende Initiative zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes von Beginn an unterstützt. Die Umsetzung des neuen Gesetzes schafft nun auch im Hinblick auf die Fahrzeuge mit 7,5 t eine erleichterte Möglichkeit zum Erwerb der dafür notwendigen Fahrerlaubnis. Landesweit sind von der Neuregelung rund 5.000 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren betroffen, die rund 10.000 Fahrzeuge führen, erläutert Wiegel.