KPV-Vogelsberg: Wasser soll „kommunal“ bleiben, Kritik an Abschaffung Rechnungsprüfungsamt, Kinderförderung Zukunftsthema - Tagung der CDU-Fraktionsvorsitzenden
VOGELSBERGKREIS. Aktuelle kommunalpolitische Themen standen im Mittelpunkt der Tagung der Fraktionsvorsitzenden der CDU in den Städten und Gemeinden bei der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) im Vogelsbergkreis am Mittwoch in Alsfeld-Eudorf. Dabei sprach auf Einladung von KPV Kreisvorsitzendem Michael Ruhl (Herbstein) CDU-Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel über die diskutierte „EU-Liberalisierung“ der kommunalen Trinkwasserversorgung in Europa, Stephan Paule berichtete über die Kinderbetreuung am Beispiel Alsfelds und KPV-Landesgeschäftsführer Wolfgang Storck referierte über die Arbeit der CDU-Vereinigung auf Landesebene.
KPV-Kreisvorsitzender Michael Ruhl kritisierte, dass in der Vogelsberger Kreisverwaltung unter Landrat Görig (SPD) das gesetzliche vorgeschriebene Rechnungsprüfungsamt zum „Sachgebiet Revision“ ohne eigenen und unabhängigen Amtsleiter „degradiert“ werden solle. Diese widerspreche dem Gesetz und müsse von der Kommunalaufsicht unterbunden werden.
Stephan Paule, der auch CDU-Kreistagsabgeordneter ist, berichtete über die Situation der Kinderbetreuung in Alsfeld, wo er als Bürgermeisterkandidat gerade zu Gesprächen und zum Informationsaustausch in den örtlichen Kindergärten zu Besuch war Besonders die Herausforderungen der U3-Betreuung (unter-dreijährige Kinder) sowie der Gesetzentwurf zum neuen hessischen Kinderförderungsgesetz seien in der Diskussion bei Eltern und Kindergartenpersonal. Daher veranstalte die CDU dazu am 13. März um 20 Uhr in Alsfeld (Marktcafe) eine Informationsveranstaltung.
Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel erläuterte das vorgesehene gemeinsame Vorgehen der demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag zur vorgesehenen Wasser-Liberalisierung der EU. Mittlerweile gäbe es zahlreiche Änderungen am Kommissionsvorschlag zur möglichen Ausschreibungspflicht der Wasserversorgung in den Kommunen. Demnach sind bestehende Verträge von der Konzessionsrichtlinie grundsätzlich nicht betroffen, so Wiegel, der dem Europaausschuss des Landtags angehört. Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, da die große Mehrheit der Wasserversorger kleine Gemeindewerke sind, von denen die meisten als Eigenbetriebe oder als Zweckverband ausschließlich im Wasserbereich tätig sind. Für Stadtwerke, die in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung tätig sind, gilt nach dem Kompromiss, der allerdings noch Änderungen erfahren kann, Folgendes: Solange sie ihr Geschäft ausschließlich auf dem Gebiet der Kommunen erbringen, bleiben Stadtwerke – sogar bei einer privater Minderheitsbeteiligung – vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stadtwerke unter dem „beherrschenden Einfluss des Auftraggebers“ stehen und dass 80 % des Unternehmensumsatzes der vergangenen drei Jahre aus der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht wurden, berichtet der Landtagsabgeordnete.
Nur wenn Stadtwerke etwa durch Gas- oder Energieversorgung mehr als 20 % des Unternehmensumsatzes an Dritte erbringen, greife die Ausschreibungspflicht, um gesetzeswidrige Quersubventionierungen zu verhindern. Auch in diesem Fall können die Stadtwerke die Ausschreibungspflicht aber vermeiden, wenn sie den Wasser- und Energiesektor voneinander trennen. Für diese organisatorische Trennung soll nach dem Kompromissvorschlag eine Übergangsfrist bis 2020 bestehen.