Kurt Wiegel
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Kurt Wiegel: Brüssel entscheidet doch nicht über Trinkwasser - EU-Konzessionsrichtlinie endgültig gescheitert

VOGELSBERGKREIS. Die Neuregelung der EU-Konzessionsrichtlinie hat in ganz Deutschland zu großer Besorgnis geführt. Dies lag in erster Linie am Vorschlag der EU-Kommission, das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Konzessionen für die Trinkwasserversorgung neu zu regeln. Nicht nur viele Kommunen im Kreis, sondern auch der Hessische Landtag hatte gefordert, dass über Privatisierungen weiterhin vor Ort entschieden werden müsse und nicht in Brüssel. Nach der deutlichen Kritik von Bürgern, Kommunen und CDU hat Binnenmarktkommissar Barnier nun vorgeschlagen, die Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie komplett herauszunehmen, berichtet der Vogelsberger Landtagsabgeordnete Kurt Wiegel, der auch dem Europaausschuss des Hessischen Landtages angehört.

Damit sei nun dem Anliegen vieler Resolutionen von Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen im Vogelsbergkreis Rechnung getragen worden. „Der gemeinsame Kampf gegen die Zwangsprivatisierung durch die EU hat sich gelohnt, steigende Preise und der mögliche Verlust der Trinkwasserqualität wurden verhindert“, fasst Wiegel zusammen.

In Deutschland hat gerade die Wasserversorgung traditionell kommunalen Charakter, hebt der Abgeordnete hervor. Typischer Partner der Kommunen seien meist Stadtwerke, die meistens mehrheitlich den Kommunen gehören. Der Richtlinienentwurf sah vor, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit ausgeschrieben werden muss. Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände wären davon zwar ausgenommen gewesen. Dennoch bestand für die Stadtwerke eine Problematik: Wenn sie als Mehrspartenunternehmen tätig sind, andere private Unternehmen beteiligt sind und diese in privater Rechtsform geführt werden, also z.B. in der Gas- oder Stromversorgung weitere Geschäftszweige haben, wären sie nicht unter die jetzt gescheiterte Ausschreibungs-Ausnahme gefallen. Einzige Möglichkeit, diesem Verfahren zu entgehen, wäre eine Ausgliederung der Wasserversorgung aus den Stadtwerken gewesen. Dieser Geschäftsbereich hätte dann vollständig rekommunalisiert werden müssen.