VOGELSBERGKREIS. Mit wichtigen Gesetzesänderungen hat sich jetzt der Hessische Landtag beschäftigt, teilt CDU-Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel mit. So sollen ab der nächsten Kommunalwahl im März 2011 ...
... in kleinen Gemeindevertretungen mit bis zu 23 Vertretern die Ein-Mann-Fraktionen zulässig sein, auch wird die gleichzeitige Durchführung von kommunalen Direktwahlen mit staatlichen Wahlen, wie der Bundestagswahl, erleichtert (Wegfall der Zwei-Drittel-Mehrheit) und auf den Kommunalwahl-Stimmzetteln dürfen – sofern es die jeweilige Gemeindevertretung ein Jahr vor der Wahl beschließt – neben dem Namen (dann auch mit abweichendem Geburtsnamen) auch Beruf oder Stand aufgeführt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf von CDU und FDP. Weiter soll beschlossen werden, dass der Termin für die erste Aufstellung eines zusammengefassten Jahresabschlusses bei der Doppik auf Ende 2015 festgelegt wird.
Auch soll das hessische Nachbarrecht so verändert werden, dass es einen fairen Ausgleich zwischen dem Ziel der Energieeinsparung und dem damit verbundenen Eingriff in das Nachbargrundstück gebe. Mit der Bindung der zu duldenden Wärmedämmung an die Bauteilanforderungen der Energieeinsparverordnung werden ausufernde Belastungen für Nachbargrundstücke verhindert, während tatsächlich Energie einsparende Maßnahmen aber geduldet werden müssen, berichtet Kurt Wiegel.