Kurt Wiegel
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Kurt Wiegel MdL: Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes ermöglicht Wahlfreiheit bei den Straßenbeiträgen

VOGELSBERGKREIS. Durch die Neuregelung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in Hessen werden im Interesse der Städte und Gemeinden gesetzliche Ergänzungen und Erweiterungen vorgenommen, so der Vogelsberger CDU-Landtagsabgeordnete Kurt Wiegel nach der Diskussion im Hessischen Landtag in dieser Woche.

Insbesondere die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen auf freiwilliger Basis ermögliche den Kommunen eine flexible Handhabung bei der Beitragserhebung. Für die Bürger heiße das in vielen Fällen mehr Gerechtigkeit, denn die  Aufteilung der Beitragslasten auf mehrere Schultern bringe mehr Solidarität, unterstreicht Wiegel. Städte und Gemeinden erhielten künftig  eine zusätzliche Option mit der sie ihren kommunalen Handlungsspielraum bei der Art der Beitragserhebung vergrößern könnten, aber nicht müssen.

Im Gesetzentwurf von CDU und FDP seien die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung aufgegriffen. Das Gesetz stelle nun klar, dass die zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefassten Verkehrsanlagen eine einheitliche kommunale Einrichtung bilden, welche in einer Satzung zu bestimmen und zu begründen sind. Zudem werde durch das Gesetz deutlich, dass die Abregungsgebiete in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen müssen. „Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn diese im Zusammenhang der bebauten Ortsteile der Gemeinde, innerhalb selbständiger städtebaulichen Einheiten oder innerhalb einzelner Baugebiete liegen. Darüber können auch sämtliche Verkehrsanlagen eines Ortsteils oder eines Ortsbezirks als Abrechnungsgebiet gelten. Das sind für die Praxis vor Ort erhebliche Erleichterungen“, betont der CDU-Politiker.

Den Kommunen werde die Möglichkeit gegeben, im Abrechnungsgebiet nicht jährlich „spitz“ abzurechnen, sondern einen Fünfjahresabschnitt anzusetzen und die wiederkehrenden Beiträge darauf aufzubauen. Außerdem verpflichte das Gesetz die Kommunen Überleitungsregelungen zu treffen, damit die Bürger durch die wiederkehrenden Beiträge nicht doppelt belastet würden, erläutert Wiegel.